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   VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989   

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VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989 (https://dejure.org/2021,42314)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.07.2021 - 16a D 19.989 (https://dejure.org/2021,42314)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 2021 - 16a D 19.989 (https://dejure.org/2021,42314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 11, 14 Abs. 2 S. 1; BeamtStG § 33 Abs. 1 S. 3; BeamtStG § 34 Abs. 1 S. 3; StGB § 240; StGB § 22; StGB § 23
    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Vertreten reichsbürgertypischer Ansichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Justizvollzugsbeamter; Technischen Inspektor (BesGr. A 9 mit Amtszulage); Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung; Vertreten reichsbürgertypischer Ansichten; Versuchte Nötigung gegenüber ...

  • rechtsportal.de

    Entfernung aus Beamtenverhältnis wegen des Vertretens nichtfreiheitlich-demokratischer Auffassungen in Schreiben an Behörden und Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989
    Es muss zumindest erwartet werden, dass sich ein Beamter eindeutig von allen Bestrebungen distanziert, die den Staat und seine freiheitlich-demokratische Grundordnung angreift und diffamiert (BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 14 bis 17; BayVGH, U.v. 16.1.2019 - 16a D 15.2672 - juris 25; Zängl, a.a.O. MatR/II Rn. 102 m.w.N.).

    Hierfür reicht allein die "mangelnde Gewähr" für ein jederzeitiges Eintreten des Beamten für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht aus; erforderlich ist der Nachweis einer Verletzung dieser Dienstpflicht (BVerwG, U.v. 17.11.2017 a.a.O. Rn. 20 f.).

    Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (BVerfG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 45; B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 31; BVerwG, U.v. 17.11.2017 - a.a.O. Rn. 21), die entsprechende politische Überzeugung also bewusst und erkennbar nach außen betätigt.

    Die Grundlagen des Beamtenverhältnisses lassen es nicht zu, Personen mit der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt zu betrauen, die die freiheitliche demokratische Verfassungsordnung ablehnen (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 91).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989
    Der Senat folgt hinsichtlich der Zumessungskriterien des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13 BDG (U.v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris; U.v. 11.5.2016 - 16a D 13.1540 - juris Rn. 61; U.v. 18.1.2017 - 16a D 14.1992 - juris Rn. 34).

    Dies erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder es - etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder gar einer psychischen Ausnahmesituation - davon abweicht (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 14).

    Der Gesichtspunkt "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" verlangt eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, den Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und die konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, U.v. 29.5.2008, a.a.O. Rn. 15).

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2021 - 3 LD 1/20

    Recht auf Beweisteilnahme; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989
    Der Beklagte vertritt und teilt jedenfalls in wesentlichen Aspekten das Gedankengut der sog. "Reichsbürgerbewegung"; seine Ansichten sind - selbst nach eigener Einlassung (Berufungsbegründung v. 13.5.2019 S. 6) - kongruent mit sogenannten reichsbürgertypischen Denkansätzen, auch wenn er selbst bestreitet, Mitglied der sog. Reichsbürger bzw. Selbstverwalter zu sein (zur fehlenden Treuepflicht bei sog. Reichsbürgern vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 12; NdsOVG, U.v. 20.4.2021 - 3 LD 1/20 - juris; OVG NW, U.v. 21.4.2021 - 3d A 1595/20.BDG - juris; B.v. 22.3.2017 - 3d B 296/17.O - juris Rn. 7; OVG LSA, U.v. 15.3.2018 - 10 L 9/17 - juris Rn. 56 ff.).

    Damit legte der Beklagte typische Verhaltensweisen (vgl. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, IMS v. 29.12.2016 - Az. IE4-2132-4-14 - VG-Akte Au 4 K 17.188 S. 32) von sog. Reichsbürgern und Selbstverwaltern an den Tag, die aus unterschiedlichen Motiven und mit differierenden Begründungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren (diese Definition des Bundesamtes für Verfassungsschutz zugrunde legend auch BVerwG, B.v. 20.12.2019 - 2 WDB 5, 19 - juris Rn. 11; NdsOVG, U.v. 20.4.2021 - 3 LD 1/20 - juris Rn. 93; SächsOVG, B.v. 3.12.2018 - 3 B 379/18 - juris Rn. 15; ähnlich BayVGH, B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - juris Rn. 13).

    Auch der Beklagte hat ohne nachvollziehbaren Grund einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und damit unter Berücksichtigung seiner weiteren Einlassungen im Rechtsverkehr zum Ausdruck gebracht, die Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht anzuerkennen (vgl. NdsOVG, U.v. 20.4.2021 - 3 LD 1/20 - juris Rn. 106).

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989
    Es muss zumindest erwartet werden, dass sich ein Beamter eindeutig von allen Bestrebungen distanziert, die den Staat und seine freiheitlich-demokratische Grundordnung angreift und diffamiert (BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 14 bis 17; BayVGH, U.v. 16.1.2019 - 16a D 15.2672 - juris 25; Zängl, a.a.O. MatR/II Rn. 102 m.w.N.).

    1.2.1.6 Dieser Pflichtenverstoß ist innerdienstlicher Art. Ein Verstoß gegen die politische Treuepflicht, die als beamtenrechtliche Kernpflicht (etwa BVerwG, U.v. 12.3.1986 - 1 D 103.84 - juris Rn. 32; BayVGH, U.v. 16.1.2019 - 16a D 15.2672 - juris Rn. 27) schon wegen ihrer Unteilbarkeit nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt ist, sondern auch das außerdienstliche Verhalten des Beamten betrifft, ist also wegen ihrer Dienstbezogenheit stets als Vergehen innerhalb des Dienstes zu werten.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2018 - 1 M 305/16

    Krankenhaushygienische Überwachung - Ordnungsverfügung "vorab per Fax" -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989
    Seine Rechtsschutzziele verfolgte er davon unabhängig, indem er gegen die Eintragungsanordnung Widerspruch einlegte (vgl. dazu AG N* ..., B.v. 28.6.2016 - 1 M 305/16 - Ermittlungsakte Staatsanwaltschaft S. 23 f.), sich verwaltungsgerichtlich gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarten und Ablieferungsanordnung wandte (Az. Au 4 K 17.188), die gerichtliche Klärung der genauen Bezeichnung des Völkerrechtssubjekts zu seiner Staatsangehörigkeit begehrte (Az. Au 1 K 17.209) und hinsichtlich seiner strafrechtlichen Verurteilung den Rechtsweg ausschöpfte und das Bundesverfassungsgericht anrief.
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989
    Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (BVerfG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 45; B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 31; BVerwG, U.v. 17.11.2017 - a.a.O. Rn. 21), die entsprechende politische Überzeugung also bewusst und erkennbar nach außen betätigt.
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989
    Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (BVerfG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 45; B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 31; BVerwG, U.v. 17.11.2017 - a.a.O. Rn. 21), die entsprechende politische Überzeugung also bewusst und erkennbar nach außen betätigt.
  • VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 14.991

    Entfernung eines Polizeihauptkommissars aus dem Beamtenverhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989
    Schwerwiegende Vorsatzstraftaten bewirken generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 14.991 - juris Rn. 53).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989
    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist eingetreten, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder aufgrund seines Fehlverhaltens sei eine erhebliche, nicht wieder gut zu machende Ansehensbeeinträchtigung eingetreten (BVerwG, U.v. 20.10.2005 - 2 C 12.04; U.v. 24.5.2007 - 2 C 28.06 - jeweils juris.) Im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung haben die Gerichte zunächst im Einzelfall bemessungsrelevante Tatsachen zu ermitteln und sie mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Bewertung einzubeziehen.
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich dabei zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, B.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 16; B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 9 m.w. N.).
  • BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84

    Politische Treuepflicht - Aktive Parteibetätigung - Vereinbarkeit mit Verfassung

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 16a D 13.1540

    Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Straftat

  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

  • BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80

    Extremisten im Öffentlichen Dienst

  • BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12

    Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.

  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 16a D 14.1992

    Zurückstufung eines Polizeibeamten um zwei Besoldungsstufen wegen

  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06

    Anwendbarkeit der Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und des

  • BVerwG, 05.04.2013 - 2 B 79.11

    Gesetzliche Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die disziplinarische

  • VGH Bayern, 05.02.2014 - 16a D 12.2494

    Disziplinarrecht; Erster Bürgermeister; Meineid; Milderungsgründe; Entfernung aus

  • BVerwG, 23.01.1973 - I D 25.72

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu

  • BVerwG, 11.04.2000 - 1 D 1.99

    Verbindung des Verlustfeststellungsverfahrens und des Disziplinarverfahrens nur

  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 14.1328

    Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (BesGr. A 6 vz); Zugriffsdelikt;

  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • BGH, 14.06.2017 - I ZB 87/16

    Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Rundfunkbeiträge:

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19

    Waffenrechtliche Erlaubnisse zu Recht wegen "Reichsbürger"-Verhaltens widerrufen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2018 - 10 L 9/17

    Disziplinare Ahndung bei der Verwendung der sog. Reichsbürger-Ideologie

  • LG Tübingen, 20.12.2018 - 5 T 246/17

    Zwangsvollstreckung aus Rundfunkgebührenbescheid in Baden-Württemberg: Zustellung

  • OVG Sachsen, 03.12.2018 - 3 B 379/18

    Widerruf; Reichsbürger; Zuverlässigkeit; Anhörung; Besetzung; Waffenbesitzkarte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 3d B 296/17

    Anordnung der Durchsuchung wegen des dringenden Verdachts eines Verstoßes des

  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 21 CS 17.1519

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und des kleinen Waffenscheins

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2021 - 3d A 1595/20

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Verstoßes gegen Verfassungstreue

  • VGH Bayern, 05.10.2020 - 16b DC 20.1871

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegenüber einem Beamten wegen

  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik

    Mit den ursprünglichen maschinenschriftlichen Angaben im Antrag auf Erteilung des Staatsangehörigkeitsausweises hat der Beklagte im Rechtsverkehr gegenüber einer staatlichen Behörde - und damit nach außen - objektiv zum Ausdruck gebracht, dass er vom Fortbestand des "Königreichs Bayern" ausgeht und die Bundesrepublik Deutschland rechtlich nicht existiert (ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 20. April 2021 - 3 LD 1/20 - DÖD 2021, 198 Rn. 16; VGH München, Urteil vom 28. Juli 2021 - 16a D 19.989 - Rn. 65).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2022 - 3 A 10615/21

    Aberkennung des Ruhegehalts einer pensionierten Lehrerin wegen Vertretens von

    Ausreichend ist vielmehr, dass sie mit verschiedenen, an staatliche Behörden gerichteten Schreiben die ihr zuzurechnenden Thesen und Inhalte nach außen getragen hat (vgl. auch jüngst BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 -, juris Rn. 31; ferner auch BayVGH, Urteil vom 28. Juli 2021 - 16a D 19.989 -, juris Rn. 59 ff.).

    Wie die Vorinstanz bereits zutreffend ausgeführt hat, kommt es in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, dass die Beklagte wiederholt betont hat, sie sei kein "Reichsbürger" (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 - , juris Rn. 34 ff.; BayVGH, Urteil vom 28. Juli 2021 - 16a D 19.989 -, juris Rn. 75 f.; OVG NRW, Beschluss vom 22. März 2017 - 3d B 296/17 -, juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 10.12.2021 - 16a D 19.1155

    Höchstmaßnahme bei mangelnder Verfassungstreue eines Polizeibeamten

    Der Beklagte vertritt und teilt jedenfalls in wesentlichen Aspekten das Gedankengut der Reichsbürger-Ideologie; seine Ansichten sind kongruent mit sogenannten reichsbürgertypischen Denkansätzen, auch wenn er selbst bestreitet, Mitglied der sog. Reichsbürger zu sein (zur fehlenden Verfassungstreue bei sog. Reichsbürgern, vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2021 - 16a D 19.989 - juris Rn. 60 m.w.N.).

    Dieser Pflichtenverstoß ist innerdienstlicher Art. Ein Verstoß gegen die politische Treuepflicht, die als beamtenrechtliche Kernpflicht schon wegen ihrer Unteilbarkeit nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt ist, sondern auch das außerdienstliche Verhalten des Beamten betrifft, ist also wegen ihrer Dienstbezogenheit stets als Vergehen innerhalb des Dienstes zu werten (BayVGH, U.v. 28.7.2021 - 16a D 19.989 - juris Rn. 78).

    Der Umstand, dass der Beklagte disziplinarisch nicht vorbelastet ist und ihm jedenfalls bis Mitte 2015 ein hervorragendes Persönlichkeitsbild bescheinigt wird (vgl. Persönlichkeitsbild vom 26.1.2017), stellt normale Dienstpflichterfüllung dar und ist für sich nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens bei einem Beamten, der das in ihn gesetzte Vertrauen von Grund auf erschüttert hat, derart abzumildern, dass von einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden könnte (BayVGH, U.v. 28.7.2021 - 16a D 19.989 - juris Rn. 92 m.w.N.).

    3.2 Dass der Beklage zwischenzeitlich (mit Ablauf des Monats Oktober 2019) in den Ruhestand versetzt wurde und nicht mehr im Fokus der Öffentlichkeit steht, führt ebenfalls nicht zu einem mildernden Umstand (BayVGH, U.v. 28.7.2021 a.a.O. juris Rn. 94).

    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht jedoch auf den schuldhaften Pflichtverletzungen durch den Beklagten und ist ihm als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Folge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 28.7.2021 - 16a D 19.989 - juris Rn. 96).

  • VG Freiburg, 13.03.2023 - 3 K 2900/22

    Rücknahme; Ernennung; freiheitlich-demokratische Grundordnung; arglistige

    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 -, BVerfGE 2, 1 und vom 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 -, BVerfGE 144, 20 ; BVerwG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 WB 43.04 -, BVerwGE 123, 346 ; Bayerischer VGH, Urteil vom 28.07.2021 - 16a D 19.989 -, juris Rn. 58; Hessischer VGH, Beschluss vom 22.10.2018 - 1 B 1594/18 -, juris Rn. 10; Urteil der Kammer vom 23.03.2021 - 3 K 25383/20 -, juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 16a D 20.1464

    Kürzung der der Dienstbezüge wegen Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht

    Anders als beispielsweise Polizisten oder Justizvollzugsbeamte (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 10.12.2021 - 16a D 19.1155 - juris und U.v. 28.07.2021 -16a D 19.989 - juris: jeweils Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Vertretens reichsbürgertypischer Ansichten) nehmen Lehrer in der Regel nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr (BVerfG, U.v. 12.6.2018 - 2 BvR 1738/12 u.a. - juris Rn. 188).
  • VG München, 07.12.2021 - M 19L DK 21.1011

    Disziplinarklage: Vorsätzliches unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst sowie Verstöße

    Gerade die Gültigkeit der Wahlen und die Geltung des Grundgesetzes stellen jedoch die Grundfeste der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2021 - 16a D 19.989 - juris Rn. 60 m.w.N.).

    Ein Verstoß gegen die politische Treuepflicht als verfassungsrechtlich verankerte Kernpflicht ist deshalb stets als Dienstvergehen innerhalb des Dienstes zu werten, selbst wenn die pflichtwidrigen Handlungen außerhalb des Dienstortes und der Dienstzeit verübt wurden (BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 85; BayVGH, U.v. 28.7.2021 - 16a D 19.989 - juris Rn. 78).

  • VG Regensburg, 20.03.2023 - RN 10A DS 23.356

    Zulässigkeit eines Abänderungsantrages bei Gericht bzgl. der Einbehaltung von

    Der Antragsteller vertritt und teilt jedenfalls in wesentlichen Aspekten das Gedankengut der Reichsbürger-Ideologie; seine Ansichten sind inhaltsgleich mit sogenannten reichsbürgertypischen Denkansätzen (zur fehlenden Verfassungstreue bei sog. Reichsbürgern, vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2021 - 16a D 19.989 - juris Rn. 60 m.w.N.).

    Dieser Pflichtenverstoß ist innerdienstlicher Art. Ein Verstoß gegen die politische Treuepflicht, die als beamtenrechtliche Kernpflicht schon wegen ihrer Unteilbarkeit nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt ist, sondern auch das außerdienstliche Verhalten des Beamten betrifft, ist also wegen ihrer Dienstbezogenheit stets als Vergehen innerhalb des Dienstes zu werten (BayVGH, U.v. 28.7.2021 - 16a D 19.989 - juris Rn. 78).

    Dass der Antragsteller zwischenzeitlich in den Ruhestand versetzt wurde, führt ebenfalls nicht zu einem mildernden Umstand (BayVGH, U.v. 28.7.2021 a.a.O. juris Rn. 94).

  • VG München, 08.10.2021 - M 13L DK 19.2698

    Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, hier:

    (BayVGH, U.v. 28.7.2021 - 16a D 19.989 - beck-online Rn. 58).

    (BayVGH, U.v. 28.7.2021 - 16a D 19.989 - beck-online Rn. 83 f.).

  • VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364

    (Landes) Disziplinarrecht, Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten,

    Der Maßnahmebemessung liegen dabei die in Art. 14 BayDG genannten und in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, U.v. 28.7.2021 - 16a D 19.989 - beck-online Rn. 83 f.) bezugnehmend auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13 BDG (U.v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris; U.v. 11.5.2016 - 16a D 13.1540 - juris Rn. 61; U.v. 18.1.2017 - 16a D 14.1992 - juris Rn. 34) entwickelten Kriterien zugrunde.
  • BVerwG, 28.01.2022 - 2 WDB 7.21

    Beschwerdeverfahren betreffend die Aufhebeung der Anordnung der vorläufigen

    Dementsprechend liegt eine Verletzung der Pflicht nach § 8 SG unter anderem dann vor, wenn ein Soldat Ausdrücke oder Redewendungen verwendet, die - wie vorliegend - auf Sympathien zum NS-Regime (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 38 ff. m.w.N.) oder gar auf die Leugnung deutscher Staatlichkeit in Verbindung mit der Rechtfertigung von Angriffen auf ihre Repräsentanten schließen lassen (vgl. zu Beamten: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2021 - 2 A 7.21 - BayVGH, Urteil vom 28. Juli 2021 - 16a D 19.989 - juris Rn. 60).
  • VG München, 09.05.2022 - M 13L DK 19.806

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis: Polizist, der Marihuana in nicht geringer

  • VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 22.3055

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis im Zusammenhang mit der sogenannten

  • VG München, 09.05.2022 - M 13L DK 18.5284

    Pflicht eines Beamten zur amtsärztlichen Untersuchung - unerlaubtes Fernbleiben

  • VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 22.348

    (Landes) Disziplinarrecht, Disziplinarklage, Entfernung aus dem

  • VG München, 06.07.2023 - M 13L DK 20.5285

    (Landes) Disziplinarrecht, Aberkennung des Ruhegehalts, Unentschuldigtes

  • VG München, 11.07.2022 - M 13L DK 20.781

    Disziplinarklage auf Zurückstufung aufgrund von Dienstpflichtverletzungen durch

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